Ratgeber für die Beerdigung
Welche Aufgaben kommen auf die Angehörigen nach dem Tod eines geliebten Familienmitgliedes zu:
Nachdem ein geliebter Angehöriger gestorben ist, beginnt ein Ablauf bürokratischer Aktivitäten. Doch keine Angst, jeder gute Bestatter hilft Ihnen mit Rat und Tat bei diesen Aufgaben.
Der Ablauf:
Nachdem der Tod festgestellt wurde, wird vom Standesamt eine Sterbeurkunde ausgestellt.
Der von Ihnen beauftrage Bestatter fordert mit Ihrer Absprache mehrere Kopien dieser Sterbeurkunde an.
Ebenso kümmert sich der von Ihnen beauftragte Bestatter um die Abholung und Lagerung des Leichnams.

Die Sterbeurkunde
Die Sterbeurkunde wird für folgende Zwecke benötigt:
Abmeldung der:
- Rentenversicherung
- Krankenversicherung
- Sterbegeldversicherung
- Lebensversicherung
- Auflösung des Bankkontos
Die Nachlass-/Erbangelegenheiten
Das für den Verstorbenen zuständige Nachlassgericht wird vom zuständigen Standesamt benachrichtigt:
Was ist zu beachten:
- Gibt es ein handgeschriebenes Testament?
Wenn ja, sind die Angehörigen verpflichtet, dies sofort beim zuständigen Nachlassgericht abzugeben. - Gibt es etwas zu erben?
Besprechen Sie dies mit Ihrem Bestatter, er wird dann beraten, ob Sie einen Erbschein beantragen müssen oder nicht.
Das Finanzamt
- Der Sterbefall wird vom zuständigen Standesamt dem Finanzamt gemeldet.
Sollte keine Erbmasse vorhanden sein, kann der Träger die Bestattungskosten evtl. steuerlich geltend machen. Da dies ein komplizierter Prozess ist, informieren Sie sich bitte bei Ihrem zuständigen Finanzamt oder Ihrem Steuerberater.
Die Rentenversicherung, Beantragung der Hinterbliebenenrente (Sterbevierteljahr und Hinterbliebenen-Rente)
- Abmeldung der gesetzlichen Rentenversicherung:
Normalerweise meldet Ihr beauftragter Bestatter den Verstorbenen bei der Rentenversicherung ab, und beantragt für den hinterbliebenen Partner das Sterbevierteljahr (3 Monatsrenten, die auf einmal ausbezahlt werden). - Sollte dies nicht der Fall sein, können Sie das Sterbevierteljahr bei der Deutschen Post selbst beantragen:
Hierzu benötigen Sie die 17stellige Rentennummer des Verstorbenen (zu finden auf der Rentenmitteilung oder einem Kontoauszug) und eine Sterbeurkunde. - Ist das Sterbevierteljahr beantragt, müssen Sie die Hinterbliebenen-Rente beantragen:
Hierzu müssen Sie sich bei Ihrem zuständigen örtlichen Rathaus oder einem Büro der Rentenversicherung einen Termin holen.
Folgende Unterlagen benötigen Sie für diesen Termin:
Von sich benötigen Sie:
Ihren Personalausweis, Ihre Heiratsurkunde (Familienstammbuch), Ihre Bankverbindung.
Vom Verstorbenen benötigen Sie:
Erste Rentenmitteilung, letzte Rentenanpassungsmitteilung, Rentenbescheide, Ausbildungsnachweis und eine Sterbeurkunde.
Abmeldung der Krankenversicherung
- Im Normalfall wird die Krankenkasse mit der Ausstellung der Sterbeurkunde automatisch gekündigt.
- Die Hinterbliebenen von Beamten können Beihilfe bei der für den Verstorbenen zuständigen Dienststelle beantragen.
- Sollte der Todesfall durch einen Arbeitsunfall oder durch eine Berufskrankheit eingetreten sein, können die Hinterbliebenen Ansprüche bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anmelden.
- Für bei dem Verstorbenen mitversicherte Personen bleibt der Versicherungsschutz von 4 Wochen bestehen. Innerhalb dieses Zeitraums müssen sich die Angehörigen mit der Krankenversicherung in Verbindung setzen, und nach einer Lösung für die weitere Krankenversicherung suchen.
- Eine private Krankenversicherung muss gekündigt werden. Ebenso muss überprüft werden, ob ein Anspruch auf Sterbegeld besteht.
Das Sozialamt soll die Kosten übernehmen
- Unter bestimmten Umständen können Sie einen Antrag zur Kostenübernahme der Bestattung bei dem für Sie zuständigen Sozialamt stellen.
- Der Antrag sollte schnellstmöglich beim zuständigen Sozialamt gestellt werden.
Änderung bzw. Kündigung der bestehenden Versicherungen
Lebensversicherung:
- Der Todesfall ist bei einer bestehenden Lebensversicherung sofort der Versicherung mitzuteilen. Hierzu benötigen Sie den Versicherungsschein und die Sterbeurkunde.
Unfallversicherung:
- Tritt der Tod durch einen Unfall ein, müssen Sie die Versicherung möglichst innerhalb von 24 Stunden benachrichtigen.
- In der Regel benachrichtigt der Arbeitgeber bei einem Arbeitsunfall die Versicherung. Hier muss auch die zuständige Berufsgenossenschaft in Kenntnis gesetzt werden.
Sonstige Versicherungen:
Überprüfen Sie bitte sämtliche Versicherungen, die auf die/den Verstorbene/n abgeschlossen wurden:
- Haftpflichtversicherung
- Rechtschutzversicherung
- KFZ-Versicherung
- Hausratversicherung usw.
Suchen Sie mit der/n zuständigen Versicherung/en das Gespräch, informieren Sie sich, ob Sie die Versicherungen kündigen müssen, oder ob Sie die Versicherungen auf sich umschreiben können.
Kreditinstitute und Banken:
Suchen Sie mit sämtlichen Kreditinstituten und Banken bei denen die/der Verstorbene Geld angelegt oder ein Konto hatte das Gespräch.
Im Idealfall haben Sie eine Kontovollmacht. Sollte dies nicht der Fall sein, können Sie erst über das Konto verfügen, wenn Sie im Besitz eines Erbscheins sind.
Rundfunkbeiträge:
Nehmen Sie Kontakt mit dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio auf. Informieren Sie sich, ob Sie nun eigene Beiträge zahlen müssen. Bewohner von Alten- und Pflegeheimen müssen im Normalfall keine Gebühren bezahlen.
Vereine:
Sollte der/die Verstorbene in einem Verein Mitglied gewesen sein, vergessen Sie nicht, die Mitgliedschaft zu kündigen. Meistens endet die Mitgliedschaft zwar sowieso mit dem Tod, doch ein schriftlicher Nachweis ist immer gut.
Abonnements:
Sollte der/die Verstorbene Abonnement besessen haben, kündigen Sie diese ebenfalls am besten schriftlich.
Mietvertrag:
Mit dem Tod endet der Mietvertrag der/des Verstorbenen nicht automatisch. Es ist jedoch möglich, dass sowohl der Erbe als auch der Vermieter kündigt.
AUSNAHME:
- Bleibt ein Ehepartner zurück, so rückt er automatisch im Mietvertrag nach. Der Vermieter kann somit nur aus wichtigen Gründen kündigen.
Haushaltsauflösung:
Nach der Regelung der Nachlassangelegenheiten kann die Haushaltsauflösung stattfinden.
- Meistens ist eine Person mit der Auflösung beauftragt. Diese benötigt die Vollmacht aller Erben.
- Es gibt viele Möglichkeiten den Haushalt aufzulösen. Man kann Kleider- oder Möbelspenden an gemeinnützige Einrichtungen wie die Diakonie oder das Rote Kreuz übergeben.
- Ebenso gibt es professionelle Firmen, die Ihnen bei der Haushaltsauflösung helfen. Holen Sie sich hier bitte unbedingt mehrere Kostenvoranschläge.
Danksagungskarten:
- Nehmen Sie sich alle Zeit der Welt. Falls der/die Hinterbliebene keine konkreten Wünsche für eine Danksagungskarte gemacht hat. Überlegen Sie sich, was würde dem/der Verstorbenen gefallen. Suchen Sie sich eine Druckerei, gestalten Sie die Karten einfach selbst an Ihrem PC oder geben Sie Dankeskarten in einer Online-Druckerei in Auftrag.
- Warten Sie ruhig zwei bis drei Wochen mit den Dankeskarten. Sie werden sehen, selbst nach dieser Zeit treffen noch Anteilnahme-Karten von lieben Menschen bei Ihnen ein.
- Lassen Sie genügend Dankeskarten drucken, denken Sie daran, für sich eine Karte aufzubewahren.
Grabpflege:
- Die Größe und Bepflanzung besprechen Sie am besten mit dem zuständigen Friedhofsamt.
Grabstein:
- Suchen Sie sich einen Steinmetz Ihres Vertrauens. Meistens kennen sich die Steinmetze schon mit den vorgegebenen Steingrößen für die jeweiligen Grabstätten aus.
- Scheuen Sie sich nicht, sich einfach beraten zu lassen. Keiner hat mehr Erfahrung mit Grabsteinen wie ein Steinmetz.
Trauerhilfe:
Wenn Sie das Gefühl haben, mit Ihrer Trauer nicht allein zurecht zu kommen, suchen Sie sich unbedingt Hilfe.
Hier finden Sie Hilfe:
- Telefonseelsorge
- Kirche
- Wohlfahrtsverband
- Selbsthilfegruppe/Trauergruppe
- Freunde
- Familie